Die Geschichte des Münsters
Die jüngere Geschichte des Freiburger Münsters ist seit der Schaffung des Erzbistums Freiburg 1821 geprägt von einem komplexen Verhältnis unterschiedlicher Interessen. Zum einen ist die Kirche eine einfache Pfarrkirche, zum anderen ist sie die Kathedrale des Erzbistums. Zu dieser Konstellation kommt außerdem hinzu, dass die Kirche von vielen Freiburger*innen als Bürgerkirche angesehen wird.
Historisch betrachtet wurde das Münster als Pfarrkirche errichtet. Zwar initiierten die Herzöge von Zähringen und deren Nachfolger, die Grafen von Freiburg, den Bau, jedoch wurden die Arbeiten maßgeblich von den Bürger*innen finanziert und getragen, nachdem die adligen Herren ihren Verpflichtungen gegenüber der Stadt nicht mehr nachkamen. Die Kirche sollte fortan den Belangen der Einwohner*innen und damit einhergehend dem Betrieb einer Pfarrei genügen. Noch heute ist die Nutzung als Pfarrkirche darin ersichtlich, wie der regelmäßige Gottesdienst gestaltet wird und wie die Pfarrei das Münster nutzt. In der Messe zelebriert dann beispielsweise nicht der Erzbischof, sondern ein Geistlicher, der der Pfarrei zugeordnet ist. Um den mit dem Pfarrbetrieb verbundenen Anforderungen an die Erhaltung und Nutzung auch finanziell gerecht zu werden, richteten die Freiburger*innen bereits im 13. Jahrhundert den Münsterfabrikfonds ein.

Das Münster als Bischofskirche, Bürgerkirche und Pfarrkirche
Seit der Einrichtung der Erzdiözese Freiburg muss das Münster neben den Erwartungen an eine Pfarrkirche zusätzlich auch die Erfordernisse an eine Kathedrale erfüllen. Als Bischofskirche ist das Münster der Ort, an dem der Erzbischof vorrangig vor den anderen Kirchen der Diözese seine Aufgaben wahrnimmt. Das machte eine repräsentative Ausstattung nötig, zu der eine Kathedra, also der Bischofsthron, gehört. Außerdem traten zu den bereits vorhandenen Einrichtungen und Entscheidern noch das Domkapitel und der Domfabrikfonds hinzu.
Wenn von der Bürgerkirche gesprochen wird, ist damit zum einen gemeint, dass Freiburger*innen den Bau des Münsters als Pfarrkirche finanzierten. Andererseits meint der Begriff aber auch, dass sich die Freiburger*innen bis heute stark mit „ihrem“ Münster identifizieren und ihren Willen im Umgang mit dem Münster deutlich machen. Ihre Interessen werden unter anderem durch die Stadt und den Münsterbauverein vertreten.
Um die gelegentlich verschiedenen Anliegen zu einem Ausgleich zu bringen, sind fortwährende Gespräche zwischen den Beteiligten erforderlich. Ansonsten regelt seit Anfang des 20. Jahrhunderts ein Vertrag die rechtlichen Verhältnisse der Parteien zueinander. Der Münsterfabrikfonds und die Pfarrei als Eigentümer des Münsters tragen die Bauverpflichtungen, wie zum Beispiel die Erhaltung. Der Domfabrikfonds und das erzbischöfliche Ordinariat sind für diejenigen Belange zuständig, die sich aus der Nutzung als Kathedrale ergeben. Der Stadt wurden in begrenztem Umfang weitere Nutzungsrechte wie das Läuten der Glocken zum Jahreswechsel eingeräumt. Als Faustregel gilt, dass alle Institutionen, die mit dem Begriff Münster verbunden sind, zum Bereich der Pfarrkirche gehören, während der Begriff Dom auf die Nutzung als Kathedrale verweist.