Das Münster als letzte Ruhestätte
Der Münsterplatz und das Münster dienten während des Mittelalters als Beerdigungsstätte und Friedhof. Langhaus und Chorraum gehörten zu den begehrtesten Begräbnisstätten. Aufgrund der wiederkehrenden Seuchengefahr aber legte man 1515 auf Initiative von Kaiser Maximilian I. einen neuen Friedhof im Norden der Stadt an (heute zerstört). Das Münster als Grabstätte blieb begehrt, aufgrund der hohen Kosten hatten aber nur noch gutbetuchte Bürger oder Adelige, zu denen auch Bürgermeister, Offiziere, Münsterpfleger und Zunftmeister gehörten, das Privileg, dort bestattet zu werden: Es bedurfte der Zustimmung des Stadtrates und der Zahlung einer Gebühr von 20 oder später auch 30 Gulden zugunsten des Kirchenbaus. Dazu kamen die Kosten für die meist aufwändig geschmückten Grabplatten, ohne die eine Kirchenbestattung nicht möglich war. Somit fanden im Kirchenschiff und im Chor, in dem die Grabstellen besonders teuer waren, weiterhin Beisetzungen statt. In einem Totenbuch werden für den Zeitraum von 1670 bis 1784, dem Jahr, in dem Kaiser Joseph II. Beisetzungen in Kirchen generell verbot, 850 Verstorbene für Grabstellen im Langhaus und 200 Verstorbene für den Chor und den Chorumgang aufgelistet.

Der alte Friedhof auf dem Münsterplatz
Anfangs bekam jeder Bestattete einen Grabstein mit einer Nummer, individueller Inschrift und weiteren dekorativen Elementen wie Portraits, Wappen oder Metallgriffe. Die steigende Zahl an Toten machte es notwendig, die Gebeine nach acht Jahren aus den Gräbern zu entfernen und in die Andreas-Kapelle nördlich des Münsters zu übertragen. Die bereits verwendeten Grabplatten wurden jedoch nicht entfernt, sondern wiederverwendet; einmalig wurden sie umgedreht und neu beschriftet, zudem wurde ein Epitaph angefertigt und in der Nähe des Grabes aufgestellt.
Durch die Erneuerung der Böden im Langhaus sind viele dieser Grabplatten verloren gegangen. Auch im Chorumgang wurden einige Platten zum Schutz vor weiterer Abnutzung entfernt und an den Kapellenwänden angebracht oder in die Münsterbauhütte verlegt. Nach jahrelanger Abnutzung sind viele der Inschriften auf den am Boden verbliebenen Grabplatten im Chorumgang schwer oder auch gar nicht mehr zu erkennen. Ihre mit vielfältigen Dekorationen geschmückten und mit Familienwappen ausgearbeiteten Reliefs sind weitgehend abgetreten und die Erinnerung damit verblasst.
Epitaphe: Objekte zur Erinnerung und des Gedenkens
War mit dem Begriff „Epitaph“ in der Antike nur eine poetische Grabinschrift bezeichnet worden, so bildete sich das Epitaph im späteren Mittelalter als bildlich erweitertes Kunstwerk am Grab aus. Gemeint sind an der Wand angebrachte Memorialdenkmäler, die nicht an den Begräbnisort gebunden, also ihrer Funktion nach keine Grabmäler sind. An der Verbreitung von Epitaphien sind beide großen Konfessionen in gleicher Weise beteiligt. Das Epitaph verweist auf eine verstorbene Person und hält die Erinnerung an sie wach. Die Aufforderung zur Fürbitte für das Seelenheil und zu Gedenken an den Verstorbenen ist eine wesentliche Funktion dieses Denkmals. Gleichzeitig ist dieses Denkmal Ausdruck sozialer Identität des Verstorbenen, beziehungsweise der Hinterbliebenen. Unmittelbar ablesbar ist der soziale Stand an der Epitaph-Inschrift durch Nennung von Beruf, Ämtern und Titeln des zu Gedenkenden. Auch durch ein ausgewähltes literarisches Format wird das Standesbewusstsein sowie der Repräsentationsanspruch individuell unterschiedlich ausdrückt. Auch repräsentative Darstellungen der Verstorbenen, ihre Wappen und Insignien werden auf Epitaphien abgebildet. Neben den christlichen Elementen, wie den sogenannten vier letzten Dingen (Tod, Jüngstes Gericht, Himmel und Hölle), lassen sich zudem zwei weitere Motivbereiche ausmachen. Hierzu gehören zum einen Symbole der Vanitas, der Vergänglichkeit alles Irdischen, wie Totenschädel, (gekreuzte) Knochen, (geflügelte) Sanduhren, allegorische Darstellungen des Todes, zum anderen aber auch Symbole des Ruhms wie posaunenblasende Putten oder Trophäen. Erstaunlich ist, dass die Epitaphien zum Teil schon zu Lebzeiten angebracht wurden und man den Platz für die Eintragung des Sterbetages einfach ausgesparte.